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Vergesellschaftung von Berliner Wohnungen: Rechtsstreit um neuen Weg

27. September 2026· Drivers.fm Redaktion

Die Linke plant in Berlin, Wohnungen großer Konzerne zu vergesellschaften. Ein bislang ungenutzter Verfassungsartikel soll die Basis bilden – doch Jura-Experten sind sich uneinig.

Berlin könnte zum Testfall für ein verfassungsrechtliches Experiment werden: Die Partei Die Linke will große Wohnungskonzerne enteignen und ihre Immobilien der Allgemeinheit unterstellen. Dadurch sollen Mietpreise kontrollierbar und Wohnraum bezahlbar werden.

Die Strategie beruht auf einem Artikel des Grundgesetzes, der in der Bundesrepublik bislang noch nie praktiziert wurde. Während Befürworter darin ein legitimes Mittel zur Bekämpfung der Wohnungskrise sehen, warnen Rechtsexperten vor erheblichen Hürden und zweifeln an der Umsetzbarkeit.

Das Vorhaben wirft zentrale Fragen auf: Wie verträglich ist Vergesellschaftung mit der Eigentumsgarantie? Welche Entschädigungen wären zu zahlen? Bislang fehlen Urteile, die Klarheit schaffen könnten.

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