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BGH: Kaskoversicherte haften für Werkstattfehler

09. September 2026· Drivers.fm Redaktion

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Berechnet eine Werkstatt zu hohe Reparaturkosten, kommt die Kaskoversicherung nicht dafür auf. Das Kostenrisiko bleibt beim Fahrzeughalter.

Eine wichtige Entscheidung für Kaskoversicherte: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Versicherungsnehmer das finanzielle Risiko für überhöhte Werkstattrechnungen selbst tragen. Sollte eine Autowerkstatt bei Reparaturarbeiten mehr berechnen als eigentlich erforderlich wäre, muss die Kaskoversicherung diese Mehrkosten nicht ausgleichen.

Damit wird das sogenannte Werkstattrisiko vollständig dem Versicherten zugeordnet. Dies bedeutet in der Praxis: Wer einen Schaden mit seiner Kaskoversicherung regulieren lässt, sollte die Werkstattrechnungen genau überprüfen und gegebenenfalls Kostenvoranschläge vergleichen.

Die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts betont damit die Eigenverantwortung von Fahrzeughaltern bei der Wahl und Kontrolle ihrer Reparaturwerkstatt.

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