BGH erklärt Amazon-Prime-Preiserhöhung für ungültig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Preiserhöhung bei Amazon Prime von vor vier Jahren war rechtswidrig. Betroffene Kunden können nun Rückzahlungen fordern.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Amazon Prime-Abonnenten von einer damaligen Preiserhöhung zu Unrecht belastet wurden. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhung für unwirksam, wodurch bestimmte Kundinnen und Kunden nun berechtigt sind, die zu viel gezahlten Beträge zurückzuverlangen.
Verbraucherschutzorganisationen empfehlen betroffenen Nutzern, sich an Sammelklagen zu beteiligen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Geschädigter können Rückforderungen effizienter durchgesetzt werden und die Chancen auf erfolgreiche Entschädigung steigen.
Das BGH-Urteil könnte für viele Prime-Abonnenten relevant sein, die in dem betreffenden Zeitraum von der Gebührenerhöhung betroffen waren. Interessierte sollten prüfen, ob sie zu den berechtigten Kundinnen und Kunden gehören.