Rotes Kennzeichen: Wer darf es nutzen und wie beantragt man es?
Das rote Nummernschild ist im Straßenverkehr eine Ausnahme. Wir erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung funktioniert.
Rote Kennzeichen sind im Straßenverkehr deutlich seltener anzutreffen als die üblichen schwarzen Nummern. Doch wer berechtigt ist, ein solches Schild zu führen, und welche Regeln dabei gelten, ist vielen unklar.
Das rote Nummernschild wird hauptsächlich für Überführungsfahrten, Probefahrten und Händlerfahrten vergeben. Es berechtigt zum Fahren von verschiedenen Fahrzeugen und ist daher besonders für Autohändler oder Werkstätten interessant. Wichtig: Wer ein rotes Kennzeichen besitzt, muss dieses pfleglich behandeln und darf es nicht missbrauchen – sonst drohen schnell Strafen.
Die Beantragung läuft über die zuständige Zulassungsstelle vor Ort. Dort müssen verschiedene Unterlagen eingereicht und Gebühren entrichtet werden. Mit den richtigen Dokumenten und etwas Geduld ist die Anmeldung aber schnell erledigt.