Probefahrten in der Werkstatt: Was ist erlaubt?
Wenn Ihr Auto in der Werkstatt ist, darf der Mechaniker damit auch fahren – aber nicht unbegrenzt. Wir erklären die wichtigsten Regeln.
Wer sein Fahrzeug zur Reparatur abgibt, fragt sich oft: Wie weit darf der Mechaniker damit fahren? Die Antwort ist klar: Testfahrten sind erlaubt, aber nur im notwendigen Umfang. Das bedeutet konkret, dass der Weg zur Werkstatt und eventuelle kurze Probefahrten zur Überprüfung der Reparaturarbeiten rechtens sind.
Allerdings sollte man wissen, dass Werkstätten für Schäden während dieser Fahrten haften. Deshalb setzen viele Betriebe ihren Mitarbeitern klare Grenzen: Nur so viel fahren wie nötig, um die Arbeit zu überprüfen. Besonders wichtig ist es, den Verbrauch von Benzin oder Diesel im Auge zu behalten – hier sollten Sie beim Abholen kontrollieren, ob das Fahrzeug in dem Zustand zurückkommt, in dem Sie es abgegeben haben.
Ein praktischer Tipp: Notieren Sie sich vor der Abgabe den Kilometerstand und den Tankstand. So können Sie später überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Auch die Sitzverstellung sollten Sie notieren – falls Sie sie später anpassen müssen.