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Darf ein Gebrauchtwagenhändler die Gewährleistung ausschließen?

22. August 2026· Drivers.fm Redaktion

Viele Autohändler versuchen, sich per Klausel von der Verantwortung für Mängel zu befreien. Doch nicht immer ist das zulässig.

Im Gebrauchtwagenhandel ist es eine verbreitete Praxis: Verkäufer fügen in Kaufverträge Klauseln ein, die sie von Gewährleistungspflichten befreien sollen. Doch die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlüsse ist umstritten und nicht pauschal zu beantworten.

Grundsätzlich müssen Händler für Mängel einstehen, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Allerdings haben sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ihre Haftung einzuschränken oder auszuschließen. Entscheidend ist dabei, ob die Klausel angemessen formuliert ist und ob der Käufer sie bei Vertragsabschluss klar erkennen konnte.

Verbraucher sollten solche Ausschlussklauseln kritisch prüfen und bei Zweifeln rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In vielen Fällen sind pauschale Haftungsausschlüsse unwirksam, besonders wenn sie überraschend oder mehrdeutig formuliert sind.

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