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BGH-Urteil: Kaskoversicherung zahlt nicht für überhöhte Werkstattpreise

11. September 2026· Drivers.fm Redaktion

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kaskoversicherer müssen nicht für unangemessen hohe Reparaturkosten aufkommen. Was Autofahrer daraus lernen sollten.

Nach einem Unfall können die Reparaturrechnungen schnell aus dem Ruder laufen. Doch wie weit muss die Kaskoversicherung dafür aufkommen? Der BGH hat jetzt klare Grenzen gezogen: Kaskoversicherer müssen nicht für Werkstattkosten zahlen, die deutlich über dem marktüblichen Preis liegen.

Das Gericht konkretisiert damit, dass Versicherungsschutz zwar Beschädigungen abdeckt, aber nicht automatisch jeden verlangten Preis. Versicherungsnehmer sollten deshalb Kostenvoranschläge einholen und vergleichen, bevor sie die Reparatur in Auftrag geben. Besonders bei Fremdwerkstätten können Preisunterschiede erheblich sein.

Praktisch bedeutet das: Wer sich nach einem Schaden für eine besonders teure Werkstatt entscheidet, riskiert, dass die Kaskoversicherung nur für den üblichen Preis aufkommt. Versicherte sollten ihre Versicherung informieren und idealerweise mehrere Angebote einholen, um später Streit über die Kostenübernahme zu vermeiden.

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