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Berliner Gericht: Auch Radfahrer können beim Dooring mitschuldig sein

09. Oktober 2026· Drivers.fm Redaktion

Ein Berliner Richter hat in einem ungewöhnlichen Urteil entschieden, dass nicht nur der Autofahrer, der die Tür öffnet, Verantwortung trägt. Auch vorbeifahrende Radfahrer können Mitschuld tragen.

Das Berliner Landgericht hat in einem Dooring-Fall eine überraschende Entscheidung getroffen. Dabei geht es um Unfälle, die entstehen, wenn Autofahrer ihre Türen ohne Rücksicht öffnen und dadurch Radfahrer gefährden oder verletzen.

Während die Verantwortung bislang üblicherweise bei der Person liegt, die die Tür öffnet, zeigt das aktuelle Urteil eine differenziertere Sicht: Das Gericht berücksichtigte auch das Verhalten des Radfahrers und sprach ihm eine Mitverantwortung zu. Dies deutet darauf hin, dass Gerichte künftig stärker prüfen könnten, ob Radfahrer selbst durch defensives Fahren solche Unfälle hätten vermeiden können.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben und möglicherweise zu einer Verschiebung der Haftungsverteilung bei solchen Verkehrsunfällen führen.

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