Gericht weist Klage gegen Lidls Rabatt-App ab
Das Brandenburger Oberlandesgericht sieht sich nicht zuständig für die Beschwerde der Verbraucherzentralen gegen Lidls App-Rabattsystem.
Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Lidl abgewiesen. Die Richter erklärten sich für nicht zuständig, um in diesem Fall zu urteilen.
Der Verbraucherschutzverband hatte das Einzelhandelsunternehmen angeklagt, weil seine Rabatt-App bestimmte Kundengruppen benachteiligen soll. Lidl nutzt nach Angaben der Verbraucherzentralen sein Bonussystem, um Käufer unterschiedlich zu behandeln.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist die rechtliche Auseinandersetzung damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Die genauen Gründe für die Zuständigkeitsfrage und mögliche nächste Schritte sind noch offen.